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Dienstag, 11. Juni 2013

Investitionsschutzabkommen – Prozesse im Hinterzimmer hebeln Politik und Demokratie aus


Ausländische Unternehmen, die in Deutschland investiert sind, kommen durch sogenannte Investitionsschutzabkommen in den Genuss eines besonderen Eigentumsrechtes.
Das hört sich zunächst sehr gut und fair an. Fakt ist jedoch, dass von solchen Unternehmen im Streitfall Schiedsgerichte angerufen werden können, um in einem Hinterzimmerverfahren nationales Recht und demokratisch legitimierte Entscheidungen zu kippen.

Man liest also völlig richtig: Es gibt ein von Bürgern und Politkern praktisch unbemerktes, unsichtbares Parallelrecht, welches im Zweifelsfall „sticht“. Deutschen Unternehmen hingegen bliebe im entsprechenden Falle nur der normale langwierige Rechtsweg.

Widerspruch gegen Entscheidungen der Schiedsgerichte? Leider nicht mehr möglich! Öffentliches Interesse? Ganz egal! Entschädigung für die Firmen? Aber sicher!

Und die Zahl solcher Hinterzimmerverfahren? Tendenz stark steigend!

Passiert zum Beispiel mit der schwedischen Firma Vattenfall im Streit um Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg.

Im „Monitor“ gab es hierzu einen guten Beitrag:
Falls der link nicht funzt: http://www.youtube.com/watch?v=32fcegkYEJg

Schönen Abend wünscht
Mirabai