Ausländische
Unternehmen, die in Deutschland investiert sind, kommen durch
sogenannte Investitionsschutzabkommen in den Genuss eines besonderen
Eigentumsrechtes.
Das
hört sich zunächst sehr gut und fair an. Fakt ist jedoch, dass von
solchen Unternehmen im Streitfall Schiedsgerichte angerufen werden
können, um in einem Hinterzimmerverfahren nationales Recht und
demokratisch legitimierte Entscheidungen zu kippen.
Man
liest also völlig richtig: Es gibt ein von Bürgern und Politkern
praktisch unbemerktes, unsichtbares Parallelrecht,
welches im Zweifelsfall „sticht“. Deutschen Unternehmen hingegen
bliebe im entsprechenden Falle nur der normale langwierige Rechtsweg.
Widerspruch
gegen Entscheidungen der Schiedsgerichte? Leider nicht mehr möglich!
Öffentliches Interesse? Ganz egal! Entschädigung für die Firmen?
Aber sicher!
Und
die Zahl solcher Hinterzimmerverfahren? Tendenz stark steigend!
Passiert
zum Beispiel mit der schwedischen Firma Vattenfall im Streit um
Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg.
Im
„Monitor“ gab es hierzu einen guten Beitrag:
Falls
der link nicht funzt: http://www.youtube.com/watch?v=32fcegkYEJg
Schönen
Abend wünscht
Mirabai